Fundmeldungen
Bodenfunde, wie beispielsweise Keramikscherben, Steinbeile oder Metallobjekte, sind nach § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig.
Wer aus eigenen oder geerbten Sammlungen archäologische Objekte besitzt oder solche neu findet, muss diese bei der Kommunalarchäologie oder einem der ehrenamtlichen Beauftragten melden.
Das Hauptinteresse der Kommunalarchäologie besteht darin, den Katalog aller Fundstellen zu vervollständigen und zu erweitern. Von den Funden werden eine schriftliche Bestandsaufnahme, Fotos und eventuell Zeichnungen angefertigt. Anschließend werden die Funde zurückgegeben.
Im Zweifelsfall, ob ein archäologischer Fund vorliegt, können zur ersten Einschätzung vorab digitale Fotos davon per E-Mail an die Kommunalarchäologie verschickt werden. Wichtig ist es, zu jedem Fund den Fundort auf einer Karte, aber besser noch per GPS-Koordinaten oder Google-Maps, festzuhalten und dem Objekt beizulegen, um die Herkunft nachvollziehbar zu machen. Funde ohne Angabe eines Fundortes haben nur noch eine geringe Aussagekraft.
Eine Anleitung zur Funderfassung finden Sie hier.
Metalldetektor
Der Einsatz eines Metalldetektors bei der Suche nach Kulturdenkmalen ist genehmigungspflichtig!
Eine Genehmigung ist bei der jeweiligen Unteren Denkmalschutzbehörde der Landkreise oder Städte zu beantragen. Voraussetzung für eine Genehmigung ist die kostenlose Teilnahme an einer Schulung (Zertifizierung) durch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege sowie die ebenfalls kostenlose Teilnahme an einem Praxiskurs durch die Kommunalarchäologie.
In Wäldern, auf Wiesen und Weiden, auf Burgen, geschützten Kulturdenkmalen und dergleichen ist der Einsatz von Metalldetektoren und das Graben nach archäologischen Funden grundsätzlich untersagt!
Weitere Informationen zur Feldbegehung mit der Metallsonde entnehmen Sie der Broschüre:
»Jochen Brandt/Daniel Nösler, Mit der Metallsonde unterwegs in Niedersachsen. Sondengänger als Helfer der Archäologie (Aurich 2019)«.