Kulturförderung
Die Schaumburger Landschaft fördert kulturelle und historische Belange im Schaumburger Land.
Dabei beschränkt sich der Wirkungskreis nicht auf die politischen Grenzen des heutigen Landkreises, sondern umfasst die historische Grafschaft Schaumburg, wie sie bis 1640 bestand, insbesondere die durch Teilung aus ihr hervorgegangenen Grafschaften Schaumburg und Schaumburg-Lippe. Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen. Zu fördernde Projekte müssen inhaltlich von überörtlicher oder örtlich beispielhafter Bedeutung sein oder die Zusammenarbeit mehrerer Träger beinhalten und einen Bezug zum Verband haben. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Schaumburger Landschaft besteht nicht.
Projektförderung mit Eigenmitteln
Hier können Sie unsere Förderrichtlinien einsehen sowie unser Antragsformular und das Formular zum Verwendungsnachweis herunterladen.
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Regionale Kulturförderung mit Landesmitteln
Im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen haben die 13 Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen seit dem Jahr 2005 die Aufgaben der regionalen Kulturförderung vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) übernommen.
Mit den Mitteln zur regionalen Kulturförderung werden regional bedeutende Kulturprojekte aus den Bereichen des professionellen freien Theaters, der Theater- und Tanzpädagogik, der Amateurtheater, der Museumsarbeit der nichtstaatlichen Museen, der Musik, der Literatur, der niederdeutschen Sprache, der innovativen Heimatpflege, der Soziokultur, der Bildenden Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), der Neuen Medien (keine Filmförderung), der Kunstschulen und der außerschulischen kulturellen Jugendbildung gefördert.
Brauchtumsfeste, Druckkostenzuschüsse für Heimatchroniken, bauliche Maßnahmen sowie Maßnahmen der Denkmalpflege und Erwachsenenbildung können nicht aus Landesmitteln gefördert werden. Projektanträge ab einer Fördersumme von 10.000 Euro gelten grundsätzlich als Vorhaben von überregionaler Bedeutung und werden von der Landschaft an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur weitergeleitet.
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Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 2024
Die Schaumburger Landschaft vergibt Rechtsmittel für die Durchführung energetischer Maßnahmen
Das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat der Schaumburger Landschaft Restmittel aus dem Niedersächsischen Investitionsprogramm für energetische Maßnahmen in Höhe von insgesamt rd. 18.000 Euro gewährt. Mit den Mitteln können Maßnahmen zur Verbesserung des Energiebedarfs oder zur energetischen Sanierung der kulturellen Einrichtungen gefördert werden.
Darunter fallen z.B.
– Dämmung von Fassaden, Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
– Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
– Einbau einer Photovoltaikanlage
– Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
– Modernisierung der Heizung und der elektronischen Anlagen einschließlich weiterer Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs (z.B. entsprechende Veranstaltungstechnik, stromsparende Scheinwerfer oder
Museumsbeleuchtung).
Bitte beachten Sie, dass die Förderung von neuen Gas- und Ölheizungen möglichst vermieden werden sollte und nur in Ausnahmefällen zulässig ist, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine andere Heizungsart verwendet werden kann. Dieses muss aus dem Antrag erkennbar sein. Kosten für eine Energieberatung können übernommen werden, wenn diese im Zusammenhang mit der investiven Maßnahme stehen.
Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, z.B. eingetragene Vereine, GbR, gGmbH, GmbH, Stiftungen oder Genossenschaften, die i.d.R. über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Die antragstellenden Kultureinrichtungen müssen ein regelmäßiges, für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten und dürfen nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten.
Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien und Grundstücken, bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden, die sich im Besitz des Landes und des Bundes befinden. Ebenfalls nicht gefördert werden in der Regel bauliche Maßnahmen an und in Gebäuden im Besitz einer Kommune.
Förderanträge mit Antragssummen ab 1.000 Euro müssen bis zum 15. November 2024 eingereicht werden, da die Mittel bis zum 31.12.2024 gebunden werden müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Anträge an die Schaumburger Landschaft, Schlossplatz 5, 31675 Bückeburg, zu richten.
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Hinweise energ. Maßnahmen